● Ihr Angreifer in der Schadenregulierung
– Wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen!
● Ihr Verteidiger in Verkehrsstraf- & Bußgeldsachen
– Wir lassen uns nicht hinten reindrücken!
● Ihr Torhüter im Führerschein- & Fahrerlaubnisrecht
– Wir halten den Kasten in Flensburg (künftig) sauber!
Die „Fon & Mail-Kanzlei“
Erreichbarkeit(szeiten)
Fernmündlich erreichen Sie uns unter der Festnetz-Nummer (0 53 21) 33 44 44! Sollten Sie uns von wegen zu viel „Telefonverkehr“ oder auch aus anderweitigen Gründen nicht erreichen, teilen Sie uns bitte per Mail auf mail@ra-nagel.de mit, zu welcher Uhrzeit bzw. innerhalb eines welchen Zeitkorridors ich Sie unter welcher Festnetz-/Mobilfunk-Nummer erreiche. Angaben wie „Bin Tag und Nacht und auch ansonsten noch jederzeit erreichbar“ usw. helfen erfahrungsgemäß nicht weiter und führen nur zu mehrfachen, mitunter frustrierenden An- und Rückrufversuchen allerseits.
An- bzw. Rückrufe meinerseits erfolgen weitaus überwiegend über mein! reines „Anrufhandy“ mit der Mobilfunk-Nummer 01 75 / 1 80 56 55, ansonsten über die obige Festnetz-Nummer.
Wozu brauchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Weil es ohne nicht geht und ich für Sie „Mehr“ und positiv erwünscht „Weniger“ für Sie raushole!
Schadensteuerung und Torpedierung der Unfallschäden durch die Haftpflichtversicherer
Unfallgeschädigte werden nicht selten noch am Unfalltag von Call-Centern gegnerischer Haftpflichtversicherer angerufen und man versucht, den Schaden in die Hand zu bekommen und zu steuern.
„Zumindest auf hoher See ist man noch in Gottes Hand…“ so weit als möglich vermeidbar ohne Gericht!
Ich bin Ihr Anwalt, aber bitte (nur) von Anfang an!
Sehr gern beraten bzw. vertreten/verteidigen wir Sie, dann aber bitte von Anfang an. Dies aus zweierlei folgenden, sicherlich absolut nachvollziehbaren Gründen...
Der 7. Sinn
… benötigen Sie nicht nur einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern ggf. oder ziemlich sicher auch noch anderweitig fachkundige „Betreuung“.
Keine Gefangenen und keine Polizei!
… ganz so rustikal geht es bei uns nicht zu bzw. darf ich (leider…) nicht agieren.
Tempolimit
… Mögen wir auch und überhaupt gar nicht, was die Abarbeitung der Mandate angeht. Dauert es nur gefühlt bzw. tatsächlich mal etwas länger, hat dies seinen Grund bzw. ist es dann z. B. in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen geboten.
Ziel erreicht!
Wenn Sie einen kompetenten und spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Experten für die Regulierung von Unfallschäden und alles „Rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis!“ gesucht und nunmehr gefunden haben, haben Sie Ihr Ziel erreicht!
Ich danke für Ihr Interesse an meiner Homepage und damit an meiner Person als Fachanwalt für Verkehrsrecht, im Falle einer Mandatierung auch dafür. Sie brauchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. spezialisierten Verkehrsexperten, weil es ohne schlicht und einfach nicht mehr geht!
Lassen Sie sich so früh wie möglich von mir beraten bzw. vertreten, Ihren Interessen ist damit am besten gedient. Zögern Sie bzw. versuchen Sie es „erstmal ohne Anwalt“, kann auch ich mitunter bereits getroffene Entscheidungen usw. ggf. nicht mehr rückgängig machen.
Unabhängig davon gilt bei mir (wirklich!) ausnahms- und kompromisslos der Grundsatz „Das ganze Mandat nur von Anfang an!“. Insbesondere an- bzw. fast ausregulierte Unfallschäden nehme ich ausnahmslos nicht mehr an und Sie werden mit Sicherheit mindestens Schwierigkeiten haben, eine andere Anwaltskanzlei zu finden, die hier noch „Resterampen“ in Höhe von z. B. 300,00 Euro usw. geltend macht.
Kurzprofil - Anwaltsphilosophie
1997 einjährige Referendar- und Assessortätigkeit in einer
Verkehrsanwaltskanzlei
1998 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Beginn der Tätigkeit als
Verkehrsanwalt
2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht, Gründung der Anwaltskanzlei für
Verkehrsrecht in Goslar/Oker unter dem Motto „Verkehrsrecht pur!“
Ersteinschätzung bzw. Beratung am Telefon – Mandatsabwicklung so weit als möglich gewünscht, möglich bzw. vertretbar per Telefon und Mail – sofortige Einschätzung/Klärung der Anwaltsgebühren vor Mandatierung – „Das ganze Mandat (nur) von Anfang an!“, kein Quer- bzw. Späteinstieg – oberste Priorität: „Ohne Gerichte!“, soweit (noch) möglich bzw. Ziel einer außergerichtlichen Erledigung – „riskante“ Mandate bzw. von Anfang an absehbar notwendige Prozessführung mit evident erhöhtem Prozess- und Kostenrisiko (insbesondere Unfallsachen) nur mit Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers im Rücken – klare, verständliche und direkte Auskünfte bzw. Ansprache