Mitschuld? Dann „Quotenvorrecht“ – Mehr geht nicht!

Auch wenn die Vorwürfe Ihres Unfallgegners bzw. der Polizei nach Ihrer Wertung unberechtigt sind, Sie haben erst einmal ein Problem:

Der Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners wird den Schaden aufgrund der dortigen Angaben nicht bzw. nur teilweise regulieren Der Schaden an Ihrem Pkw kann nicht repariert bzw. kein Ersatz beschafft werden, monatelange Streitereien, womöglich noch „vorm Kadi“, sind vorgezeichnet.

Hier gibt es eine Möglichkeit, den Schaden fast vollständig ersetzt zu bekommen, obwohl man „Mitschuld“ an dem Unfall hat: Das „Quotenvorrecht“! Selbst in Werkstätten, Reparaturbetrieben bzw. auch Versicherungsbüros, die nach einem Unfall oft zuerst angelaufen werden, ist das „Ausmaß“ und die ganze Vorteilhaftigkeit dieses „Zwitters“ nicht geläufig – sehr zum Nachteil der Geschädigten.

In (vermeintlichen) Mithaftungsfällen ist allein deshalb im Hinblick auf den eigenen Sachschaden ein Kaskovertrag in Anspruch zu nehmen, weil dann der Schaden am Fahrzeug in der Regel innerhalb von zwei Wochen repariert bzw. entsprechend finanzieller Ersatz für eine Neuanschaffung beschafft werden kann. Alles andere führt oft zu monatelangen, völlig sinnlosen Streitereien mit dem gegnerischen Versicherer, der einfach „blockt“. Die weiteren Schadensersatzansprüche wie die Selbstbeteiligung, Wertminderung und Sachverständigenkosten einerseits, Rückstufungsschaden, Kostenpauschale, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall usw. andererseits können dann nach dem erwähnten Quotenvorrecht beim gegnerischen Versicherer geltend gemacht werden. Durch die kombinierte Geltendmachung der Ansprüche beim eigenen Kasko- und gegnerischen Haftpflichtversicherer kann auch bei Mithaftung fast der gesamte Schaden ersetzt werden!

Die Abrechnungstechnik stelle ich Ihnen in meiner Kanzlei persönlich dar, sofern Sie leider einen Schaden haben und natürlich über einen Kaskovertrag für „Ihr bestes Stück“ verfügen. Sie werden begeistert sein, wie Sie Ihren Schaden minimieren können, obwohl Sie ggf. sogar überwiegend Schuld an einem Verkehrsunfall hatten.

Weitere Informationen zum Thema: