Wozu brauchen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Weil es ohne nicht mehr geht und ich für Sie

• in der Unfallschadenregulierung „mehr“ und
• anlässlich von Verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen bzw. in Bußgeldsachen erwünscht „weniger“

für Sie raushole!

„Mehr“ hole ich für Sie in der Unfallschadenregulierung raus! „Mit Anwalt dauert länger“ war schon immer Verschwörungstrash bzw. ausschließlich und allein das im eigenen Interesse gesteuerte „Motto“ von Reparaturwerkstätten, die sich selbst augenscheinlich mehr bzw. mitunter nur noch im Lager der Versicherungswirtschaft sehen und ggf. sogar gegen regelrechte Provisionen entsprechendem Wunsche „Anwälte raushalten“ wollen/müssen. Ob und in welcher Höhe insbesondere auch wann ein Unfallschaden reguliert wird oder auch nicht, hängt ausschließlich und allein von ganz anderen, übergeordneteren Gesichtspunkten bzw. Kürzungsfantasien der Kfz-Haftpflichtversicherer ab! Mit Einmeldung eines Schadens durch Geschädigte selbst bzw. durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei den Haftpflichtversicherern eine Schadenakte angelegt und nach Eingang eines Kostenvoranschlags bzw. insbesondere eines Sachverständigengutachtens werden gesteuerte und mitunter langwierige Prüf- bzw. augenscheinlich hier nur noch Kürzungsprozesse bezüglich des Schadens in Gang gesetzt.

Auch wenn unsere Korrespondenz auf „Vollgas“ ausgelegt ist, die Rechtsprechung gesteht den Versicherern eine sog. „Prüf- und Regulierungsfrist“ selbst in einfachsten und noch so geklärtesten Fällen von mindestens ca. sechs bis ca. acht Wochen zu, mitunter gar bis zu drei Monaten. Während dieses Zeitraums hängen die Geschädigten sprichwörtlich, mal mehr, mal weniger, in der Luft und auch mir sind insofern die Hände gebunden. Selbstredend erinnern wir in jedem Schadenfall mehrfach und beharrlich, insbesondere setzen wir Fristen und stellen die außergerichtlich geltend gemachten Beträge bereits in den ersten Anschreiben außergerichtlich endfällig und vorsorglich klagreif.

Unfallgeschädigte können noch nicht mal ansatzweise erahnen, mit welcher Fantasie, fragwürdigen Spitzfindigkeiten und teilweise schon grenzwertig betrügerischer Intention Versicherer selbst in vermeintlich oder auch tatsächlich einfachsten und klarsten Fällen mitunter offensichtlich willkürlich bzw. ebenso evident rechtswidrig Schadenspositionen kürzen und bei einem „Alleingang“ eines Geschädigten ganz unter den Tisch fallen lassen. Und, nicht nur das, inzwischen werden Schäden ganz offensichtlich ganz bewusst nicht mehr reguliert, um schlicht und einfach abzuwarten, ob Geschädigte klagen oder prozentual überwiegend nicht.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier zur

Schaden“steuerung“ bzw. Totalverweigerung der Haftpflichtversicherer bei Unfallschäden

Wenn Sie von einem gegnerischen! Haftpflichtversicherer nicht über den Tisch gezogen werden möchten, ohne es meistens noch nicht einmal zu bemerken, sind Sie bei mir genau und absolut richtig! Und auch zu nachfolgenden „Parolen“, meiner Auffassung nach regelrechten Fakten, stehe ich jederzeit und jeden Orts ein:

• Die Geschädigten (allein und „ohne“ unterwegs) werden von den Haftpflichtversicherern nur noch verarscht, teils betrogen!
• Geschädigte mögen bzw. müssen geradezu glückselig sein, wenn Ihnen der Schaden nur gekürzt, die Regulierung nicht gleich komplett verweigert wird.
• Anlässlich von bestimmten Verkehrsunfallhergangskonstellationen bzw. in speziell ausgesuchten Fällen werden Schäden ganz bewusst und insofern aufgrund interner Vorgaben bzw. Steuerungsvorgänge komplett nicht mehr reguliert, um abzuwarten, ob geklagt wird oder überwiegend ja nicht.
• Vorstehendes nicht selten auch dann, wenn dem Haftpflichtversicherer vollkommen klar ist, dass vollauf bzw. zumindest überwiegend anteilsmäßig gehaftet wird.
• In regelmäßig wiederkehrenden „Kampagnen“ wird bei unterschiedlichen Schadenspositionen bewusst nicht reguliert, um im Falle der statistisch verhältnismäßig wenigen Klagen die Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwarten bzw. zu versuchen, den Versicherern nicht genehme, grundlegende Rechtsprechung in deren Richtung zu lenken.

Fakt ist jedenfalls, dass die Schäden durch mitunter sogar hauseigene Ausgründungen von „Prüf- und Kürzungsfirmen“, ansonsten sich der Versicherungswirtschaft hinbückenden, entsprechenden „Büros“ nach den Vorgaben der Versicherer gekürzt bzw. gestrichen werden. De facto handelt es sich bei solchen „Kürzungstrupps“ um solche, die offensichtlich nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“ ihr Unwesen treiben. „Prüfberichte“ ja noch nicht mal namentlich bezeichnet bzw. unterschrieben werden!

„Weniger“ hole ich für Sie in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachensachen heraus!

Man selbst ist sein schlechtester Verteidiger, der eherne und ewige Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“ ist nicht selten schon am Unfall- bzw. Anhalteort gebrochen worden. Zumindest im weiteren Verlauf von Ermittlungs- und Bußgeldverfahren sollten keine weiteren, meist eh nur vermeintlich entlastenden, in aller Regel eher (noch mehr) belastenden Angaben gemacht werden. Die in solchen Verfahren bzw. auch anlässlich der Schadenregulierung unabdingbar notwendige Akteneinsicht erhalten Sie nur über mich als Verteidiger bzw. Geschädigtenanwalt!

Definitiv aussichtslos ist und teils gar regelrecht schädlich wird es, wenn Betroffene bei Problemen bzw. Rechtsfragen bezüglich der Entziehung, (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. Anordnungen von Straßenverkehrsämtern bzw. Fahrerlaubnisbehörden selbst aktiv werden und fatalerweise meinen, insofern auch nur irgendetwas mit diesen besprechen bzw. gar im eigenen Sinne regeln zu können. Eine meiner vielen anwaltlichen Weisheiten… Man spielt dann in einem „Spielchen“ mit, dessen Regeln man nicht kennt! Mangels eigenem Recht auf Akteneinsicht kennen die Betroffenen den Inhalt der Führerschein- und Fahrerlaubnisakten nicht und sind dann allein vom Sachverhalt her noch nicht mal ansatzweise auf Augenhöhe mit den Fahrerlaubnisbehörden. Unbeschadet dessen, dass Betroffenen die verkehrspsychologische und medizinische Bewertung von aktuellen und insbesondere auch vergangenen, bereits längst rechtskräftig geahndeten und zum Teil vergessenen Vorfällen schlichtweg unbekannt ist, gehen Betroffene bei höchst subjektiv eigener Sicht und insofern hoffnungslos „befangen“ lediglich von Teilen eines größeren Gesamtsachverhalts aus und reden sich geradezu definitiv gesichert „allein unterwegs“ regelrecht „um Kopf und Kragen“. Ausnahmslos unbekannt ist, mit welch weitreichenden Anordnungsbefugnissen die Fahrerlaubnisbehörden ausgestattet sind und davon im proklamierten „Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs“ usw. dann auch hinlänglich Gebrauch machen.

Eine unverzügliche Mandatierung meinerseits als Verteidiger bereits im Verkehrsstraf- bzw. Bußgeldverfahren mit entsprechender Akteneinsicht nur über mich, ansonsten eine frühzeitige Beratung erspart den Betroffenen Aufwand und insbesondere viel Geld! Sehr oft wenden sich Betroffene erst nach Absolvierung einer negativen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an mich. Dann ist meist schon mindesten ca. ein Jahr „für nichts“ und nutzlos verstrichen und nicht selten sind bereits bis zu ca. 1.000,00 Euro für eine im Vorhinein hoffnungslos aussichtlose MPU sprichwörtlich „verbrannt“ worden.