Keine Gefangenen und keine Polizei

Ganz so rustikal darf ich aus standes- und strafrechtlichen Gründen leider?... nicht agieren! Verbal tue ich es mitunter notwendigerweise und von wem auch immer auf der Gegenseite „gewünscht“ schon. Auf jeden Fall und meinerseits verlässlich garantiert insbesondere dann, wenn speziell in den Unfallmandaten von gegnerischen Prozessbevollmächtigten, die sich der Versicherungswirtschaft verschrieben und verdingt haben, manipulativ agiert wird.

Gegen zulasten unserer Mandanten aufgestellter, jedenfalls evident falscher „Tatsachen“behauptungen, unsachliche und eben manipulative Vorgehensweisen bzw. Beleidigungen und Schmähkritik von wem auch immer, setze ich mich für die Mandanten und im Übrigen auch in eigener Sache vehement zur Wehr. Unsere Mandanten haben mein Versprechen dahingehend, dass ich unfaires, unseriöses und mitunter teils betrügerisches Vorgehen zu deren Lasten von wem und wo auch immer nicht tatenlos hinnehme.

Gehen Sie z. B. nicht davon aus, dass insbesondere die Zivilgerichte interessiert, ob bzw. wie mitunter ganz offensichtlich eine Partei wissentlich falsch vorträgt, also evident falsche Tatsachenbehauptungen in Schriftsätze schreiben lässt bzw. anlässlich einer Verhandlung entsprechend falsche Angaben macht. Strafanzeigen wegen versuchtem oder auch vollendetem, dann sogenannten Prozessbetrug im Auftrag der Mandanten nach gewonnenem oder auch verlorenem Rechtsstreit interessieren die Staatsanwaltschaften nachgängig sprichwörtlich überhaupt gar nicht. Lassen Sie sich entgegen den Erwartungen der Betroffenen bzw. Mandanten anlässlich der Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem (Ver-)Kauf von Kraftfahrzeugen wegen mutmaßlicher oder ggf. noch so evident tatsächlicher arglistiger Täuschung usw. auch nicht im Vorhinein zum Zwecke der Ermittlungen und entsprechenden Erkenntnisgewinns oder was auch immer einspannen.

Wahrlich „echt krass“… im Jahr 2023 schrieb ein Richter vom Landgericht Kassel tatsächlich und für mich erstmals nach ca. 26-jähriger Tätigkeit als Verkehrsanwalt bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht einem Gegner ins Urteil, dass er „ganz offensichtlich arglistig getäuscht“ und damit betrogen habe. Jener welcher auf der Gegenseite, was nach Auffassung des Richters zutreffenderweise „ggf. nachfolgend die Staatsanwaltschaft zu werten habe“, im Rahmen der letzten mündlichen Verhandlung bei einer Prozessdauer von ca. 3 ½ Jahren entgegen dem eindeutigen Gutachten eines Kfz-Sachverständigen noch „beharrlich und in einer wirklich penetranten Art und Weise leugne“, dass er einen nicht nur offensichtlichen, sondern von ihm selbst auch noch reparierten Unfallschaden!... gegenüber meinem Mandanten verschwiegen habe. Aber, „natürlich“ stellte die Staatsanwaltschaft Kassel das auf Wunsch des Mandanten eingeleitete Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen jenes „Rechtssubjekt“ ein. Irgendeine, soweit als möglich noch krudeste und absurdeste Begründung, mitunter hoffnungslos an den Haaren herbeigezogen usw., findet sich da ja immer.

Hingegen die Staatsanwaltschaften und Strafrichterschaft sehr schnell mit Drohungen von Strafanzeigen wegen mutmaßlich oder ggf. auch tatsächlich falscher Aussage von Fahrzeuginsassen bzw. Familienmitgliedern sind, obgleich es eine sogenannte „Beifahrerrechtsprechung“ nicht gäbe bzw. man selbstredend nicht handhabe. Welche umschreibt, dass mutmaßlich nicht nur Beifahrer, sondern alle anderen Fahrzeuginsassen aufgrund von Familienzugehörigkeit bzw. Bekanntschaft zum Fahrer bereits per se und zwanghaft lügen, ja lügen müssten, weil man sich halt kennt usw.