Achtung Regressfalle

Verursacht jemand mit einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von z. B. 0,79 Promille einen Verkehrsunfall, also „Versicherungsfall“ im Sinne der Bedingungen, bei dem ein Fremd- und Eigenschaden eingetreten ist und „flüchtet“ dann vom Unfallort, stehen zwei bzw. mehrere „Obliegenheitsverletzungen“ im Raum. Zum einen ein Verstoß gegen die „Trunkenheitsklausel“, was einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles entspricht. Sodann besteht der Vorwurf der „Unfallflucht“, eine Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles. Der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer, der zunächst die gegnerischen Schäden abzuwickeln hat, kann grundsätzlich bis zu einer Höhe von maximal 10.000,00 € Regress bei dem eigenen Versicherungsnehmern nehmen!

Der eigene Versicherer muss zunächst die Fremdschäden regulieren und wartet den Ausgang des parallel laufenden strafrechtlichen Ermittlungs- bzw. Bußgeldverfahrens ab. Nach entsprechender Akteneinsicht über die Ermittlungsbehörden ist der Versicherer sodann darüber informiert, wie die Sache geahndet wurde.

Der Unfallverursacher wird von seinem Kfz-Haftpflichtversicherer innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, die insofern bereits erstatteten Beträge an diesen zurück zu zahlen, es wird also „regressiert“. Der Versicherer beruft sich auf die doppelte Leistungsfreiheit und fordert entsprechend Regress für die bereits verauslagten Schadenaufwendungen. Sofern überhaupt noch möglich, können entsprechende Forderungen des eigenen Kfz-Haftpflichtversicherers nur mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht abgewehrt werden!

Am weitaus häufigsten kommen in der Praxis Regressforderungen von zwei mal 2.500,00 €, mithin insgesamt 5.000,00 € vor. Im oben erwähnten Beispiel rechtfertigt dem Grunde nach der Verstoß gegen die Trunkenheitsklausel eine Regressforderung in Höhe von bis zu 2.500,00 €, die nachfolgend begangene Unfallflucht ebenfalls einen weiteren Betrag in Höhe von bis zu 2.500,00 €. Diese Beträge sind bei den heutigen Regulierungskosten relativ schnell erreicht. Regressforderungen der Versicherer werden von diesen mit besonderem Nachdruck verfolgt bzw. auch gerichtlich durchgesetzt. Das beispielhaft erwähnte Unfallereignis nimmt dann schnell wirtschaftlich existenzielle Bedeutung an!

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