„Zumindest auf hoher See ist man noch in Gottes Hand…“

so weit als möglich vermeidbar ohne Gericht!


Vorstehendes Statement bzw. meine anwaltliche Erfahrung und entsprechender Rat nach alsbald 30-jähriger Tätigkeit als Anwalt im Allgemeinen, im Verkehrsrecht im Speziellen führt mitunter zu einem Stirnrunzeln bzw. fragenden Blicken bei Gesprächspartnern welchen Geschlechts usw. usw. auch immer. Ich kann, will und insbesondere muss Ihnen im Rahmen des Mandats sehr gern schildern, was mich im Übrigen seit Jahren zu vorstehender Wertung bzw. Zielsetzung anlässlich der Mandatsabwicklung geführt hat. Unbeschadet dessen, dass ich noch nie und nimmer ein notorischer „Gerichtsgänger“ bzw. zwanghafter „Prozesshansel“ war, glauben Sie bitte bloß nicht, dass Sie z. B. insbesondere in Unfallsachen vor Gericht „Ihr Recht“ oder auch nur ansatzweise dergleichen bekommen. Ich nehme die Ziviljustiz als geradezu schon „meditationssüchtig“ oder auch mehr wahr, allein aus standesrechtlichen Gründen bzw. anwaltlicher Knigge kann ich das hier leider nicht noch deutlicher bzw. abwertender formulieren. Wenn es ohne Prozess leider nicht geht, bin ich selbstredend „mit dabei“, und dann versprochen bzw. garantiert „volle Attacke!“.

Unterschätzen Sie bitte nicht das jedem Rechtsstreit innewohnende Prozess- und insbesondere auch Kostenrisikos, die immense Dauer und Belastung von Prozessen im Allgemeinen, die vorstehendes und insbesondere auch noch die Ungewissheit über „Was kommt?“ von Betroffenen bzw. Angeklagten im Bereich des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts im Speziellen. Aber, gerade im Bereich des Verkehrsstrafrechts bzw. in den Bußgeldsachen habe ich eine extrem hohe außergerichtliche Erledigungsquote! Man muss halt nur den Staatsanwaltschaften und mitunter Gerichten, ansonsten mit den Bußgeldbehörden korrespondieren bzw. sprechen.