Ich bin Ihr Anwalt, aber bitte (nur) von Anfang an!
Sehr gern beraten bzw. vertreten/verteidigen wir Sie, dann aber bitte von Anfang an. Dies aus zweierlei folgenden, sicherlich absolut nachvollziehbaren Gründen:
In jedem Mandat geht es insbesondere erstmal darum, die Dinge, soweit überhaupt noch möglich, „aufs richtige Gleis“ zu bringen und als langjährig erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Verteidiger insbesondere in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen erst einmal „den Fuß in die Tür“ zu bringen. Wenn Mandanten/innen erst mit einem bereits ausgestellten Strafbefehl, einer Ladung für einen Hauptverhandlungstermin bzw. einem Bußgeldbescheid einerseits, einem negativen MPU-Gutachten bzw. bereits mit einer Entziehungsverfügung bezüglich der Fahrerlaubnis zu mir kommen, sind bereits weitreichende Entscheidungen getroffen bzw. kann auch ich mitunter aufgrund Zeitablauf usw. schlichtweg nichts mehr bewirken. Natürlich kann und muss ich insbesondere in den Fahrerlaubnismandaten den Betroffenen dann erklären, dass alles bereits gelaufen bzw. entschieden ist und ob und inwieweit es dann unter welchen Voraussetzungen dann überhaupt noch weitergeht usw., keine Frage. Viele Schwierigkeiten und Probleme usw. lassen sich nicht selten aber schlichtweg vermeiden bzw. abmildern, wenn ich von Anfang an mandatiert werde.
Sodann ist es insbesondere in den Unfallmandaten mehr als müßig, einen weitestgehend ausregulierten Schaden übernehmen bzw. aus hiesiger Sicht erstmal anfangen zu sollen. Nicht selten geht da bei Abrechnung „netto/fiktiv“ und entsprechenden Kürzungen von Seiten der Versicherer ohnehin nichts mehr und auch ansonsten kommt bei keiner Verkehrsanwältin bzw. keinem Verkehrsanwalt extreme Freude dahingehend auf, restliche Beträge bei Schmerzensgeldern, Wertminderungen usw. dann wie nicht selten auch noch gerichtlich geltend machen zu sollen bzw. im Zweifel müssen. Wenn Versicherer Schäden abgerechnet haben, dann bleiben diese bei ihrer Auffassung, weitergehende Beträge müssen dann zwangsläufig gerichtlich eingeklagt werden. Entsprechender Aufwand durch Anfertigung einer Klagschrift in Verbindung mit monate- und teils jahrelanger Prozessierei steht in keinem Verhältnis mehr zu dem Gebühren“aufkommen“, solche Sachen sind wirtschaftlich schlichtweg unsinnig bzw. gar ruinös. Unbeschadet dessen, dass man sich ohnehin in das ganze Mandat einarbeiten muss, um im Rahmen einer Klagschrift überhaupt darstellen zu können, was denn angeblich oder tatsächlich noch zu zahlen wäre, nicht selten ist die Geltendmachung von „Resterampen“ ohnehin mit einem sehr hohen Prozess- und damit auch Kostenrisiko verbunden. An ersterem ändert auch eine Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers nichts.
Manche Zeitgenossen/innen können oder wollen dies nicht verstehen, es ist unbenommen. Die Anwaltschaft ist weder aus standesrechtlichen noch sonstigen Gründen gezwungen, jedes mit äußerst fraglichen Erfolgsaussichten behaftete bzw. wirtschaftlich absehbar unsinnig Mandat anzunehmen. Und von daher muss entsprechende Absage nicht auch noch wo auch immer negativ kommentiert bzw. rezensiert werden.