„Punktereform" zum 01.05.2014 -
Fahreignungsregister (FAER) löst Verkehrszentralregister (VZR) ab!

Bei der „Punktereform" zum 01.05.2014 handelte es sich in der Tat um eine echte Reform, nicht nur um ein „Reförmchen". Ergänzend zu den Ausführungen auf der Startseite vermag ich insbesondere nicht die Einschätzung nachzuvollziehen, weshalb das neue System einfacher und transparenter sei als das altbewerte Punktesystem mit dem Verkehrszentralregister usw. Unabhängig von den Änderungen, gleichwohl wie man diese beurteilt, werden die Betroffenen bzw. Verkehrsanwälte einerseits, die Bußgeld- und insbesondere Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungsgerichte andererseits noch ca. 10 bis 15 Jahre mit den alten Rechtsvorschriften aufgrund von Übergangsregelungen bzw. völlig neuen, bis dato noch nicht erkennbaren Rechtsfragen zu tun haben.

Längere Zeit vor Inkrafttreten der Reform zum 01.05.2014 war im Einzelnen nicht absehbar, wie diese im Einzelnen aussieht. Ich habe die Diskussionen natürlich von Anfang an mit Interesse beobachtet und mich anhand der Fachliteratur mit der Sache beschäftigt. Dies insbesondere mit Augenmerk darauf, ob und was man im Hinblick auf die Umstellung des Punktesystems noch zu tun bzw. zu lassen hat, sprich an für meine Mandanten/-innen günstigen Maßnahmen zu veranlassen ist. Den Teilnahme- bzw. Seminarbescheinigungen, können Sie entnehmen, dass ich mich unabhängig von der Lektüre der Spezialliteratur auch in Form von Teilnahme an Fortbildungsseminaren rechtzeitig auf die Änderungen vorbereitet habe. Die Urkunden können Sie hier einsehen.

In der Sache selbst würde es den Rahmen dieser Homepage förmlich sprengen, wenn ich sämtliche Rechtsänderungen hier im Einzelnen darstellte. Einen exzellenten Überblick erhalten Sie natürlich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg unter www.kba.de bzw. dort weiterführend unter den Buttons „Fahreignungs-Bewertungssystem" sowie „Zentralregister" sowie nebst weiterer Verlinkung unter der Überschrift „Aktuelles aus dem BMVI" zum neuen Fahreignungs-Bewertungssystem. Auf der Homepage des KBA werden im Rahmen der dortigen Öffentlichkeitsarbeit kostenlos Faltblätter abgegeben bzw. veröffentlicht, die einen sehr guten Überblick über folgende Themen verschaffen:

Informationen zum Fahreignungsregister (hier einsehen)

Fahreignungsregister löst Verkehrszentralregister ab (hier einsehen)

Rund um den Punkt (hier einsehen)

Punktekatalog (hier einsehen)

Jede Homepage, sei es des KBA, Bundesverkehrsministeriums (BMVI), des ADAC usw., kann naturgemäß nur einen Überblick über die Rechtsvorschriften usw. verschaffen, in jedem Einzelfall ist aus verschiedenen Gründen eine Beratung bzw. Vertretung/Verteidigung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht unabdingbar!

Dies zum einen im Hinblick auf die Verteidigung des Vorwurfs selbst, zum anderen bezüglich etwaig weiterer Konsequenzen und Rechtsfolgen durch Punkteaufbau bzw. drohende Maßnahmen der Straßenverkehrsämter/Fahrerlaubnisbehörden. Die unabdingbar notwendige