Ich hole mehr für Sie raus!

Dass von den Versicherern installierte „Schadensmanagement“ nimmt immer extremere Formen an, inzwischen ist keine Schadensposition mehr vor Kürzungen sicher. Aus Sicht der Verkehrsanwälte stellen sich die Kürzungen als „Schadenssteuerung zu lasten der Geschädigten“ dar!

Eines sollten Sie immer bedenken: Bei dem Versicherer handelt es sich um Ihren Gegner, der Ihnen nichts schenkt, im Gegenteil. Jede angetragene „Unfallhilfe“ muss skeptisch machen, sollten Sie ablehnen und unverzüglich einen Verkehrsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

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Ich hole noch mehr für Sie raus, versprochen!

Manchmal ist nach einem Unfall die Haftungslage unklar bzw. steht bereits fest, dass ein Beteiligter eine Teilschuld bekommen wird. Es stellt sich dann u.a. auch die Frage, wer den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlt und was mit den weiteren Schadenspositionen wird, die auch in einem Haftpflichtfall zu regulieren wären, wenn auch nach Haftungsquote.

Auch wenn die Vorwürfe Ihres Unfallgegners bzw. der Polizei nach Ihrer Wertung „Quatsch“ sind, haben Sie erst mal ein Problem: Der Versicherer Ihres Unfallgegners wird den Schaden aufgrund dessen Angaben nicht bzw. nur teilweise regulieren, der Schaden am eigenen Pkw kann nicht repariert bzw. mangels finanzieller Mittel kein Ersatz beschafft werden und monatelange Streitereien, womöglich noch „vorm Kadi“, sind vorgezeichnet.

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Dass Vorwürfe und auch allein von anderen nur behauptete, selbst anders wahrgenommene und erinnerte Ereignisse im Straßenverkehr Konsequenzen für die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein haben können, ist bekannt. Die Brisanz in diesem Bereich besteht darin, dass viele Betroffenen am Unfallort bzw. z.B. auch auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes nach einem „Rempler“ gar nicht absehen bzw. völlig falsch einschätzen, welche Tragweite und Dynamik u.a. die Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung bzw. „Unfallflucht“ haben. Zu den hier auch im Raum stehenden Tatbeständen der Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Beleidigung usw. erfahren Sie unten noch mehr, ebenso zur Bewertung von Alkoholwerten im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren, insb. jedoch im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vor der Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf einer gerichtlich bzw. auch behördlich festgesetzten Sperrfrist.

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Bußgeld – Punkte - Fahrverbot

Messungen aller Art, insb. Geschwindigkeits- & Abstandsmessungen nehmen zu. Dass dabei obgleich der „perfekten“ Messtechnik bei weitem nicht „alles easy“ abläuft, ist ein offenes Geheimnis. Anhand von Spezialliteratur und Erfahrungswerten erhalten Sie von mir eine Einschätzung, ob Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Messung selbst bzw. gegen ein Fahrverbot bestehen.

Die Darstellung auch nur einzelner Messmethoden würde den Rahmen dieser Homepage sprengen. Ich erörtere mit Ihnen die einzelnen Messgeräte, deren Fehlerquellen und neben technischen natürlich auch die rechtlichen Angriffsmöglichkeiten. Schätzungen zufolge sollen z.B. ca. 20 bis 25 % der Mess-Fotos nicht zur Identifizierung geeignet sein.

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Hier möchte ich Ihnen die strenge Praxis der Fahrerlaubnisbehörden bzw. Straßenverkehrsämter bezüglich der Entziehung und (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis darstellen, da in diesem Bereich die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und insbesondere der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nebst Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung naturgemäß völlig unbekannt sind.

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