Verkehrsstrafrecht

Trunkenheit & Straßenverkehrsgefährdung

Bei den Vorwürfen der Trunkenheit im Verkehr bzw. Straßenverkehrsgefährdung geht es meistens um Alkoholfahrten. Während im Bereich der Feststellung von Alkoholwerten durch Atemalkoholgeräte im Polizeiwagen, Blutentnahmen auf der Wache bzw. im Krankenhaus weitestgehend alles geklärt scheint, bestehen im Bereich der Drogenfahrten bezüglich der Feststellung und Bewertung noch zahlreiche offene Fragen, insb. in medizinischer Hinsicht. Selten fallen Fahrten unter dem Einfluss von Medikamenten auf, die Wechselwirkungen von Alkohol und Medikamenten sind noch nicht ganz geklärt.

Im Bereich der „Alkoholfahrten“ muss im strafrechtlichen Bereich im Hinblick auf die Geldstrafe bzw. festzusetzende Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verteidigt werden. Dass „eigentliche Problem“ stellt sich bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss bzw. bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Wert von 1,6 Promille erst später, nämlich bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Vielen ist die Bewertung von Alkoholwerten anlässlich einer Fahrt im Straßenverkehr bzw. auch außerhalb von diesem durch die Ermittlungsbehörden und später durch das Straßenverkehrsamt bzw. die Fahrerlaubnisbehörde nicht bewusst. Da die diesbezüglichen Probleme eben nicht bekannt sind bzw. nicht gesehen werden, wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt nach Ablauf der Sperrfrist, also meistens nach 9 bis 12 Monaten, unter Hinweis auf eine „Alkoholproblematik“ abgelehnt. Dann ist viel Zeit vergangen, die für eine Vorbereitung auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hätte genutzt werden müssen.

Auch hier sei abschließend erwähnt, dass in den Strafbefehlen und selbst in den Urteilen der Amtsgerichte nicht erwähnt wird, dass für diese Delikte 3 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und dort zukünftig 10 Jahre gespeichert bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen war bzw. ist es insofern möglich, dass solche Eintragungen „Ein Leben lang!“ gespeichert bleiben.

Auch hier verhindert die sofortige Einschaltung meinerseits Ärger bzw. weitere, völlig unnötige Kosten.

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