Risiken & Nebenwirkungen...

Nicht jedes Lebensrisiko, jeder Schaden bzw. jeder Streit ist versicherungstechnisch versicherbar bzw. über ein dann entsprechend, nicht mehr zu finanzierendes Prämienaufkommen abzudecken. Alle am Markt tätigen Rechtsschutzversicherer arbeiten mit weitestgehend inhaltsgleichen ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). In diesen ist im Einzelnen geregelt, welche Versicherungsrisiken bzw. Streitigkeiten in welchem Umfang überhaupt von dem Versicherungsvertrag umfasst und versichert sind.

 

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Wofür?

"Mit einem (Verkehrs-)Rechtsschutzvertrag im Rücken entledigen Sie sich bis auf eine etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung zumindest des sog. Kostenrisikos eines Rechtsstreits. Das sog. Prozessrisiko kann Ihnen natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. Ihr Anwalt nicht abnehmen, aber immerhin."

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Deckungszusagen & Gebühren

„Bevor es „richtig losgeht“, hole ich für Sie gern die entsprechende Rechtsschutz-/Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer ein. Über das entsprechende Kostenrisiko bzw. die bei mir anfallenden Rechtsanwaltsgebühren in Zivil- bzw. auch Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen werden wir anlässlich unseres Erstgesprächs in meiner Kanzlei bereits gesprochen haben. Sowohl Sie als auch ich möchten wissen, ob und inwiefern meine Tätigkeit gebührenrechtlich abgedeckt ist, davon hängt u. a. das weitere Vorgehen bzw. der Umfang meiner Tätigkeit ab.

 

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