Die Verkehrsrechtskanzlei

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen, als Rechtsreferendar beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht habe ich ca. 2,5 Jahre zuvor Stationen bei einem Amts- und Landgericht, einer Staatsanwaltschaft, der Gemeinde Harrislee und einer insbesondere auch auf das Verkehrs- und Versicherungsrecht ausgerichteten Anwalts- und Notariatskanzlei durchlaufen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht und dem Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigungen darf ich seit 2005 auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ tragen. Ich bin seitdem ausschließlich und allein in den Bereichen des Verkehrs- und Schadensersatzrechts mit den versicherungsrechtlichen Bezügen, im Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht sowie Führerschein- & Fahrerlaubnisrecht („Lappenrecht“ sowie Bußgeld Punkte Fahrverbot usw.) tätig. Ich betreue zahlreiche Speditionen, Fuhrunternehmen, Paketzustelldienste und insbesondere auch Taxenunternehmen usw., auch dadurch viele Berufskraftfahrer/innen. Im Jahr 2012 habe ich zusätzlich an einem Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teilgenommen und bilde mich im Übrigen auch und insbesondere seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft äußerst umfangreich fort.

 

Der Trend zur Fachanwaltschaft ist ungebrochen und war längst überfällig! Ein „Allgemeinanwalt für alles“ ist nicht in der Lage, in allen Lebenslagen bzw. jedem Rechtsgebiet auf Augenhöhe mit anderen Beteiligten zu beraten. Im Verkehrs- und Versicherungsrecht hat man es bei den Versicherern, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, Bußgeld- und insbesondere Fahrerlaubnisbehörden bzw. Straßenverkehrsämtern immer mit hochqualifizierten Spezialisten/innen zu tun. Spezialisierung ist daher unabdingbar, dem habe ich Rechnung getragen!

 

Die Durchsetzung von Sach- und Personenschäden in der Schadenregulierung, Geltendmachung von Ansprüchen anlässlich von Fahrzeugkäufen und -verkäufen, Verteidigung im Verkehrsstraf- & Bußgeldrecht bzw. der regelrechte Kampf mit dem Fahrerlaubnisbehörden bzw. Straßenverkehrsämtern um den Führerschein und die Fahrerlaubnis verlangt Spezialwissen und viel forensische Erfahrung, welche(s) nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mit den nachgewiesenen und fortdauernden praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnissen inklusive einer konsequenten Fortbildung erlangen, bewahren und steigern kann. Insofern betrachte ich meine sehr umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen als Teil meiner Berufsphilosophie, um Ihnen eine möglichst optimale Beratung und Vertretung zu vermitteln.

 

Verkehrsrecht

Ich setze mich für Sie ein!

 

Holger Nagel